Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung unserer Website und aller darauf angebotenen Dienste und Inhalte; bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.
Beschwerdemanagement
Für uns steht die Zufriedenheit unserer Anleger, Kunden und potenzielle Kunden an erster Stelle. Daher ist es uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern.
Sind Sie Anleger unserer Fonds, finden Sie weitere Informationen zusammengefasst unter „Anlegerrechte“.
Sind Sie Kunde oder potenzieller Kunde, haben Sie bestimmte Rechte, die wir unten unter dem Stichwort „Beschwerdeverfahren“ für Sie zusammengefasst haben.
Gesetzliche Offenlegungen
Hier finden Sie unsere aktuellen Berichte, wie z.B. der Offenlegungsbericht und der Active Ownership Report.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Hier finden Sie Informationen zur Offenlegungspflicht nach VO (EU) 2019/2088, zu Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und potenzielle bzw. identifizierte nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen.
Policies
Wir legen großen Wert auf Transparenz und Integrität. Unsere Policies spiegeln unser Engagement für höchste Standards in allen Bereichen unseres Geschäfts wider.
Information zur Barrierefreiheit
Nachstehend geben wir die nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 1 Anlage 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) erforderlichen Informationen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen.
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
- Wir stellen Ihnen diese Information über unsere barrierefreie Internetseite zur Verfügung.
- Wir sind bemüht, die Inhalte dieser Information in einer leicht verständlichen Sprache, zum Beispiel mit so wenigen Abkürzungen wie möglich, zur Verfügung zu stellen.
- Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung, um eine bessere Lesbarkeit zu ermöglichen:
- serifenlose Schriftart in 16 Pixel Schriftgröße
- Zeilenhöhe 1,5-fach der Schriftgröße
- Verlinkungen werden farblich hervorgehoben
- Überschriften und Zwischenüberschriften zur Strukturierung der zusammengehörigen Inhalte.
Über die folgenden Textlinks können Sie direkt zu den einzelnen Abschnitten innerhalb dieser Information springen:
Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB
Allgemeine Beschreibung und erforderliche Erläuterungen zum Verständnis der Dienstleistungen
I. Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB
1. Identität und wesentliche Eigenschaften der Dienstleistungen
a) FvS Vermögensverwaltung
Die unter der Webseite www.flossbachvonstorch.de angebotenen Vermögensverwaltungsdienstleistungen (im Folgenden „FvS Vermögensverwaltung“) stellen Bankdienstleistungen für Verbraucher nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 BFSG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar und werden von folgendem Unternehmen angeboten:
Firma: Flossbach von Storch SE
Rechtsform: Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE)
Adresse: Ottoplatz 1, 50679 Köln, Deutschland
Telefonnummer: +49 221 33 88-0
E-Mail-Adresse: info@fvs.com
Webseite: www.flossbachvonstorch.de
b) Vermögensverwaltung ONE
Die auf der Webseite www.flossbachvonstorch.de/de/vermoegensverwaltung sowie mittels einer Handy-Applikation („FvS ONE App“) abrufbaren Dienstleistungen werden unter der Bezeichnung FvS ONE (im Folgenden „FvS ONE“) angeboten und sind ein gemeinsames Angebot der
Firma: Flossbach von Storch SE
Rechtsform: Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE)
Adresse: Ottoplatz 1, 50679 Köln, Deutschland
Telefonnummer: +49 221 33 88-0
E-Mail-Adresse: info@fvs.com
Webseite: www.flossbachvonstorch.de/de/vermoegensverwaltung
sowie
Firma: Flossbach von Storch Invest S.A. Zweigniederlassung Deutschland (im Folgenden „FvS Invest“)
Rechtsform (der Hauptniederlassung): Société anonyme luxemburgischen Rechts
Adresse: Ottoplatz 1, 50679 Köln, Deutschland
Telefonnummer: +49 221 33 88-0
E-Mail-Adresse: kundenservice@flossbachvonstorch.one
Webseite: www.flossbachvonstorch.de/de/vermoegensverwaltung.
FvS bietet bei FvS ONE Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung (Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Absatz 2 Nummer 9 WpIG) an. Diese stellen ebenfalls Bankdienstleistungen für Verbraucher im Sinne von § 1 Absatz 3 Nummer 3 BFSG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 9 WpIG dar.
FvS ONE als digitaler Zugang zur Vermögensverwaltung wird über eine gemeinsam von FvS und FvS Invest betriebene Online-Plattform angeboten, die unter www.flossbachvonstorch.de/de/vermoegensverwaltung erreichbar ist (im Folgenden „Online-Plattform“). Diese Dienstleistungen stellen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne von § 1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG dar.
2. Gesamtpreis
Der Gesamtpreis der Dienstleistungen FvS Vermögensverwaltung sowie FvS ONE ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen.
3. Sonstige Informationen
Weitere Informationen zu den Dienstleistungen FvS Vermögensverwaltung sowie FvS ONE werden den Kunden vorvertraglich in gesetzlich erforderlichem Umfang und Form mitgeteilt.
II. Allgemeine Beschreibung und erforderliche Erläuterungen zum Verständnis der Dienstleistungen
1. Bankdienstleistung für Verbraucher
Sowohl hinsichtlich der FvS Vermögensverwaltung als auch FvS ONE erbringt FvS die Wertpapierdienstleistung Vermögensverwaltung, die im Gesetz als Finanzportfolioverwaltung bezeichnet wird (§ 2 Absatz 2 Nummer 9 WpIG). FvS verfügt dazu (unter anderem) über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und wird von der BaFin beaufsichtigt. Die Erlaubnis von FvS kann unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/ eingesehen werden.
Ablauf der Vermögensverwaltung
Im Rahmen der Vermögensverwaltung übernimmt die FvS die Anlage und Verwaltung von anvertrautem Kundenvermögen. Die Anlage des Kundenvermögens erfolgt im Rahmen von Anlagerichtlinien. Die Anlagerichtlinien werden zwischen dem Kunden und der FvS im abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrag festgehalten und basieren auf den vorab durch die FvS eingeholten Informationen unter anderem über die Anlageziele, die finanziellen Verhältnisse, Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden.
Das Kundenvermögen wird in Finanzinstrumente angelegt (= Portfolio). Das sind z.B. Wertpapiere wie Aktien und Anleihen, Anteile an Investmentfonds und Derivate.
Für die Ausführung der Vermögensverwaltung braucht der Kunde ein Depot und ein Verrechnungskonto. Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto. Im Kundendepot werden die Finanzinstrumente verwahrt und verwaltet. Zu einem Depot gehört auch ein Verrechnungskonto. Über das Verrechnungskonto werden alle Geldbeträge gebucht.
Bevor FvS mit dem Kunden einen Vertrag über eine Vermögensverwaltung abschließt, informiert FvS den Kunden, u.a. über die voraussichtlichen Kosten (= ex ante Kosteninformation).
Nach dem Vertragsabschluss sowie der Eröffnung von Depot und Verrechnungskonto stellt der Kunde Geld zur Verfügung. Dann beginnt FvS mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handelt FvS selbstständig und kauft und verkauft Finanzinstrumente. Dabei gelten die mit dem Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien.
Der Kunde erhält von FvS in vorher vereinbarten Zeiträumen Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. Die Berichte enthalten Informationen zur aktuellen Zusammensetzung und Wertentwicklung des Portfolios (grundsätzlich viermal im Jahr). Zudem erhält der Kunde weitere Berichte, z.B. wenn Wertverluste im Berichtszeitraum eine bestimmte Schwelle überschreiten (in der Regel 10%), jährlich eine Übersicht über die entstandenen Kosten (= ex post Kosteninformation) und – sofern vereinbart – zu Nachhaltigkeitspräferenzen, die FvS bei der Vermögensverwaltung berücksichtigen soll.
Der Kunde kann den Vermögensverwaltungsvertrag jederzeit kündigen, es bestehen keine Kündigungsfristen.
Das hier relevante Geschäftsmodell der FvS konzentriert sich auf die Vermögensverwaltung. Alle weiteren der FvS erlaubten Dienstleistungen (Anlageberatung, beratungsfreies Geschäft und reines Ausführungsgeschäft) erbringt die FvS grundsätzlich nur auf Kundenwunsch. Daneben verwaltet FvS institutionelle Vermögen und ist Initiator und Verwalter von (PE-)Spezialfonds.
2. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Interessierte können in drei Schritten über FvS ONE digital Vermögen anlegen.
Zuerst wird die Anlagestrategie, die zu den persönlichen Bedürfnissen und Zielen passt, ermittelt.
Im Anschluss wird mit Eingabe der persönlichen Daten der Account erstellt, Informationen zu Unternehmen und Dienstleistung zur Verfügung gestellt, die Geeignetheit durch FvS beurteilt und mit einem digitalen Vertragsabschluss bestätigt.
Zuletzt wird die Identität der Kunden per VideoIdent-Verfahren oder in einer Post Filiale vor Ort (PostIdent) bestätigt.
Die Kunden können sodann in einem persönlichen Kundenportal das diversifizierte und aktiv gesteuerte Portfolio digital jederzeit und von überall flexibel einsehen. Auch sind weitere Ein- und Auszahlungen im Kundenportal möglich. Sofern die Mindestanlagesumme von EUR 100.000 investiert ist, kann zusätzlich ein regelmäßiger Investmentplan in Höhe von mindestens EUR 100 eingerichtet werden. Für das Depot bei FvS ONE können Vollmachten erteilt werden. Zudem können alle wichtigen Dokumente im persönlichen Kundenportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte wie Kunden jederzeit auf der Webseite www.flossbachvonstorch.de/de/vermoegensverwaltung.
Zusätzlich stehen bzgl. Barrierefreiheit geschulte Mitarbeitende der Kundenbetreuung ONE zur Verfügung, um Hilfestellung sowohl bei der Eröffnung des persönlichen ONE-Depots als auch im Nachhinein zu geben.
III. Beschreibung, wie die Dienstleistungen die gesetzlich erforderlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus § 14 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 1 Anlage 3 BFSG in Verbindung mit den §§ der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung („BFSGV“).
Die Webseiten für FvS Vermögensverwaltung und FvS ONE sind gemäß Kapitel 9 der DIN EN-Norm 301 549, Version 3.2.1, in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C) Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet. Mit Einhaltung der DIN EN-Norm 301 549 durch FvS gelten die Barrierefreiheitsanforderungen als erfüllt.
FvS konzentriert seine Barrierefreiheitsbemühungen für die angebotenen Dienstleistungen darauf, dass diese für alle Menschen, insbesondere jene mit Behinderungen, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind:
Wahrnehmbarkeit
Durch das Prinzip der Wahrnehmbarkeit möchte FvS sicherstellen, dass Funktionen und Informationen so präsentiert werden, dass sie von jedem Nutzenden überhaupt bemerkt werden können. Wichtig ist hier das sog. Zwei-Kanal-Prinzip. Das bedeutet, dass Informationen über zwei unterschiedliche Sinne wahrgenommen werden können.
In der Praxis heißt das unter anderem,
- dass alle Bilder und Grafiken mit Alternativtexten versehen werden, damit assistive Technologien diese vorlesen können (zum Beispiel Vorlese-Anwendungen/Screenreader),
- dass alle weiteren Website-Elemente wie Suchfelder oder Hinweistexte mit Alternativtexten versehen werden, damit deren Inhalte vorgelesen werden können,
- dass Text ausreichend groß dargestellt ist,
- dass die Zeilenbreite sowie die Zeilenhöhe von Texten vergrößert werden können, damit Menschen mit Beeinträchtigung oder Sehschwäche die Inhalte lesen können,
- dass der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5:1 beträgt, um die Lesbarkeit zu erhöhen,
- dass auf sich automatisch bewegende Elemente wie Bild-Galerien oder interaktive Diashows, die verschiedene Inhalte nacheinander anzeigen, verzichtet wird.
Bedienbarkeit
Damit alle Nutzenden mit den Webseiten interagieren können, müssen diese auch für Menschen mit Behinderungen einfach und intuitiv bedienbar sein. Dazu hat FvS folgende Maßnahmen ergriffen:
- Tastatur-Navigation: Alle Funktionen unserer Website sind vollständig über die Tastatur zugänglich. Dies ist besonders wichtig für Nutzende, die keine Maus verwenden können, also insbesondere Menschen mit motorischer Beeinträchtigung oder Blindheit.
- Fokus-Indikatoren: Farbliches Hervorheben von aktiven Elementen hilft Nutzenden, die per Tastatur über die Website navigieren.
- Vermeidung von sich bewegenden Elementen: FvS vermeidet die Verwendung von sich bewegenden Elementen. Auf blinkende und blitzende Elemente wird gänzlich verzichtet, um Anfälle für Menschen mit Epilepsie zu vermeiden.
- Klare Navigation: Die Orientierung wird über eindeutige und klare Linktexte und über verschiedene Navigationswege unterstützt. So befindet sich unter der Hauptnavigation am Anfang jeder Seite die Breadcrumb-Navigation. Das ist eine Navigationshilfe, die den Nutzenden anzeigt, wo sie sich auf der Website befinden. Außerdem kann man so einfach zu übergeordneten Seiten zurückkehren.
- Einfache Interaktionen: Klickbare Schaltflächen sind so gestaltet, dass sie auch von Menschen mit motorischen Einschränkungen bedient werden können. Außerdem werden die Schaltflächen, die aktuell mit dem Cursor angesteuert werden, sichtbar hervorgehoben.
Verständlichkeit
Die Inhalte sollten für das größtmögliche Publikum gut lesbar und verständlich sein. Und zwar auch dann, wenn sie laut vorgelesen werden.
Daher ist es wichtig, eine möglichst klare und einfache Sprache zu verwenden und bei Bedarf Erläuterungen zu Fachbegriffen, ungewöhnlichen Ausdrücken oder Abkürzungen bereitzustellen bzw. diese zu vermeiden, sodass möglichst viele Personen die Inhalte gut verstehen können. Zu diesem Zweck wird für die am häufigsten verwendeten Fachbegriffe aus der Finanzwelt ein Glossar (Link) zur Verfügung gestellt.
Zum Prinzip der Verständlichkeit gehören auch die Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche mit einer konsistenten Darstellung und Navigation sowie eine Unterstützung darin, Eingabefehler zu vermeiden.
Das heißt in der Praxis unter anderem,
- dass Schriftgrößen von Überschriften und von diesen untergeordneten Texten sich deutlich unterscheiden und dadurch die inhaltliche Strukturierung deutlich gemacht wird.
- dass die Navigation auf unserer Website einheitlich und intuitiv gestaltet ist, sodass Nutzer sich leicht zurechtfinden können.
- dass grafische Darstellungen auditiv im Screenreader in den Kontext eingeordnet werden.
- dass dekorative Elemente, die keinen Mehrwert bieten, für Screenreader ausgeblendet werden, um den zuhörenden Personen einen Fokus auf den wesentlichen Inhalt zu ermöglichen.
- dass FvS zusätzliche Erklärungen und Anleitungen anbietet, wo dies notwendig ist, um die Nutzung unserer Website zu erleichtern. Dies umfasst Tooltips, Hilfetexte und FAQs.
- dass Farben und Symbole verwendet werden, um Texte und Zahlenvergleiche zu ergänzen und zu verdeutlichen. Diese visuellen Elemente sind so gestaltet, dass sie die Verständlichkeit erhöhen, aber nicht ablenken.
Robustheit
Die Robustheit bedeutet, dass die bereitgestellten Inhalte mit den genutzten Anwendungen (insbesondere dem Webbrowser) und assistiven Technologien (insbesondere einem Screenreader) möglichst kompatibel sind. Das bedeutet im Detail:
- Kompatibilität mit verschiedenen Browsern: Unsere Website ist mit den gängigsten Webbrowsern kompatibel, einschließlich Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari und Microsoft Edge. Wir testen regelmäßig, um sicherzustellen, dass alle Funktionen korrekt dargestellt werden.
- Unterstützung für assistive Technologien: FvS verwendet spezielle HTML-Auszeichnungen, sogenannte ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications), um sicherzustellen, dass Inhalte und interaktive Elemente für Nutzer von Screenreadern und anderen assistiven Technologien zugänglich sind.
- Responsive Design: Unsere Webseite passt sich automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen und Gerätetypen an. Das funktioniert fürDesktop-Computer, Tablets und Smartphones.
- Regelmäßige Updates und Tests: Wir führen regelmäßige Updates und Tests durch, um die Kompatibilität und Funktionalität unserer Website zu überprüfen und zu verbessern. Dies umfasst auch die Überprüfung auf Barrierefreiheitsstandards gemäß den WCAG-Richtlinien.
- Korrekte Syntax im Code: Wir achten darauf, dass der HTML-, CSS- und JavaScript-Code unserer Website korrekt und valide ist. Dies hilft, die Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien zu gewährleisten und reduziert die Wahrscheinlichkeit von Fehlern.
IV. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Magdeburg
Sachsen-Anhalt
mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
0391 567 4530
Sie können sich auch direkt bei uns beschweren wie folgt:
Flossbach von Storch SE
Ottoplatz 1
50679 Köln
compliance@fvs.com
+49-221/33 88-0
Diese Barrierefreiheitsinformationen sind auf unseren Webseiten jederzeit im Footerbereich unter www.flossbachvonstorch.de/de/rechtliche-informationen abrufbar und werden regelmäßig aktualisiert.